Mietrecht und Wohnungseigentumrecht

Das Mietrecht umfasst im Wesentlichen das Wohnraummietrecht, das Gewerberaummietrecht, Miete von unbebauten Grundstücken. Im Wohnraummietrecht sind wir bei der Gestaltung von Mietverträgen, der Erarbeitung von Individualverträgen bis zur Begleitung im laufenden Mietverhältnis und bei dessen Beendigung tätig. Konfliktträchtig ist der Bereich der Betriebskostenabrechnung bzw. Heizkostenabrechnung. Hier befasst sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auf Vermieterseite damit, im Rahmen der Beratung Fehler im Vorfeld zu vermeiden und auf gerichtsfeste Abrechnungen hinzuwirken. Bei der Vertretung von Mietern gilt es, formale Fehler aufzudecken und die Rechte des Mieters durchzusetzen. Entsprechendes gilt bei der Heizkostenabrechnung.

Ein weiterer Kernpunkt im laufenden Mietverhältnis ist die Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungen. Hier sind zum einen Mieterhöhungen auf die örtliche Vergleichsmiete zu bearbeiten, ferner Mieterhöhungen nach Modernisierungen.

Regelmäßig bezieht sich die anwaltliche Tätigkeit auf Beratung und Vertretung bei Beendigung des Mietverhältnisses. Mieter werden bei der Abwehr ungerechtfertigter Kündigungen vertreten. Vermieter werden bei Aussprache und Durchsetzung von Kündigungen bis hin zur Räumungsvollstreckung vertreten.

Insgesamt ist das Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht ein weit aufgefächerter Tätigkeitsbereich, der hier nur beispielhaft beschrieben werden kann. Rechtsanwalt Leuchter ist im Bereich des Mietrechts sowohl für Vermieter als auch für Mieter der kompetente Ansprechpartner.