Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht stellen seit Jahren einen Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Helmut Leuchter dar. Es umfasst alle Rechtsfragen des Straßenverkehrs, insbesondere unter Beteiligung von Kraftfahrzeugen.

Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit sind dabei

  • Komplettes Unfallschadensmanagement von Beginn an in Zusammenarbeit mit anerkannten Sachverständigen.
  • Die Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen
  • Führerscheinverluste, Fahrverbot und MPU
  • Die Unterstützung in der Durchsetzung von Ansprüchen aus Kauf- und Werkverträgen

Rechtsanwalt Helmut Leuchter berät und vertritt Sie bei der Geltendmachung von eigenen Schadensersatzansprüchen. Insbesondere die Frage der Haftung ist in Verkehrsunfallangelegenheiten oft schwierig zu klären, weshalb die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes auch in scheinbar eindeutigen Fällen unbedingt empfehlenswert ist.

Er ist seit vielen Jahren Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein.